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Wirtschaftsdetektei Leipzig

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Aaden Wirtschaftsdetektei
    Leipzig

Aaden Wirtschaftsdetektei Leipzig

weist darauf hin, dass die nachfolgend aufgeführten Gerichtsurteile keine Rechtsberatung sind, sondern lediglich zur allgemeinen Information dienen (Irrtum vorbehalten). Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
10x Injektionsmörtel UPM 33-360 in Werkzeugkasten

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Firmenrechtsschutz-Versicherung

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Die Rechtsschutzversicherung gehört nicht grundsätzlich zu den existentiell wichtigen Versicherungen. Jedoch kann sie ein Gesamtversicherungskonzept hervorragend abrunden. In Einzelfällen kann sie unverzichtbar sein. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten juristischer Auseinandersetzungen. Hierzu gehören insbesondere: Rechtsanwaltliche Beratungsgebühren und Prozesskosten, aber auch Nebenkosten wie Strafkautionen oder Gutachterhonorare. Insbesondere diese Nebenkosten können erhebliche Größenordnungen annehmen. Besonders wichtig: Kosten für Streitigkeiten, deren Ursachen vor Beginn des Versicherungsschutzes gelegen haben, sind im Regelfall nicht versichert. Die Rechtsschutzversicherung beinhaltet im Wesentlichen 4 große Leistungsbereiche: Der Berufsbereich Für Arbeitgeber geht es neben Streitigkeiten mit Arbeitnehmern auch um arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Sozialträgern oder Berufsgenossenschaften. Verkehrsrechtsschutz Der Verkehrsrechtsschutz umfasst nicht nur rechtliche Auseinandersetzungen um die Haltung eigener Fahrzeuge, sondern umfasst auch die Fahrzeuge von Familienangehörigen (Mofa des Sohnes) der Inhaber. Ganz wesentlich ist auch die sonstige Teilnahme am Verkehr, beispielsweise als Radfahrer, Fußgänger oder Teilnehmer am öffentlichen Nahverkehr (Bus und Bahn). Haus- & Wohnungsrechtsschutz Während es für Mieter in der Hauptsache um Streitigkeiten mit dem Vermieter geht, schützt dieser Baustein den Hausbesitzer vor allem vor Streitigkeiten mit Ämtern (z.B. neue behördliche Auflagen) und Nachbarn. Der zivilrechtliche und private Bereich Hier geht es um Bereiche, die in keinen der anderen Bereiche fallen. Vor allem zivilrechtliche Ansprüche werden hier vertreten. Beispielsweise um Gewährleistungsstreitigkeiten beim Kauf von Elektrogeräten. Aber auch Strafsachen fallen in diesen Bereich. Die Rechtsschutzversicherung legt die Kosten aller Rechtsstreitigkeiten, die sie versichert, auf die Beitragszahler um. Würde jede denkbare Streitigkeit bezahlt, wären die Beiträge in der Folge unbezahlbar. Aus diesem Grund werden Personen, die sich gern und oft streiten, schnell gekündigt und erhalten dann auch keine neue Versicherung mehr (wobei die Kündigung natürlich nie für die Kostenübernahme eines laufenden Verfahrens erfolgen kann). Wer sich für eine Rechtsschutzversicherung entscheidet, sollte dies tun, um für ernste und teure Auseinandersetzungen gewappnet zu sein. Die Rechtsschutzversicherung ist jedoch kein geeignetes Produkt, um Inkassobemühungen von Selbständigen auszulagern oder aus Neugier rechtliche Fragen klären zu lassen. Aus den gleichen Gründen kennt die Rechtsschutzversicherung so viele Ausschlüsse wie kein anderes Versicherungsprodukt, wobei üblicherweise die Risiken ausgeschlossen werden, in denen vor allem das persönliche Lebensrisiko zu häufigen und teuren Auseinandersetzungen führt. Die wichtigsten Ausschlüsse sind: Baurisiko Erbstreitigkeiten Scheidungen Vertragsrecht für Selbständige (Einklagen offener Forderungen) Um diese Ausschlüsse ein wenig zu mildern, besteht für einige Selbständige (je nach Branche) die Möglichkeit, das Vertragsrecht speziell einzuschließen. Für Scheidungs- & Erbrecht besteht oft die Möglichkeit, eine juristische Beratung in Anspruch zu nehmen. Einige Rechtsschutzversicherungen bieten eine Beratungshotline an, in welche der Versicherungsnehmer
Strafrechtsschutzversicherung

Strafrechtsschutzversicherung

Strafrechtliche Verantwortung ist immer eine persönliche Verantwortung! Grundsätzlich erfolgt die Einleitung von Strafverfahren in Deutschland immer gegen die Verantwortlichen in einem Unternehmen, also gegenüber natürlichen Personen und nicht gegen das Unternehmen selbst. Nicht das Unternehmen steht vor Gericht, sondern der/die Verantwortliche/n des Unternehmens müssen im schlimmsten Fall ins Gefängnis, selbst wenn aus Sicht des/der Betroffenen nur zum Besten des Unternehmens gehandelt wurde! Meinung vieler UnternehmerInnen: MEINUNG: „BEI UNS IM UNTERNEHMEN LÄUFT ALLES SAUBER, WIR SIND BESTENS AUFGESTELLT UND HABEN MIT KORRUPTION, STEUERHINTERZIEHUNG ODER ANDEREN DELIKTEN NICHTS ZU TUN!“ Auch bei – vermeintlich – verantwortungsvoller Ausführung der eigenen Aufgaben kann man das Ziel von strafrechtlichen Ermittlungen werden, nämlich wenn man Opfer einer anonymen Strafanzeige wird! Vorermittlungen oder Ermittlungsverfahren werden oftmals aufgrund anonymer Anzeigen eingeleitet, die z. B. durch einen Mitbewerber/Konkurrenten oder einen Mitarbeiter, der das Unternehmen verlassen musste, initiiert wurden. Die Staatsanwaltschaft ist in solchen Fällen gesetzlich dazu verpflichtet, die Aufnahme von Ermittlungen zu prüfen und bei hinreichendem Anfangsverdacht auch einzuleiten (Ermittlungszwang). Wichtig: Der Ermittlungszwang verursacht bei Ihnen Kosten für Beratung und Strafverteidigung! Die Staatsanwaltschaft ist möglicherweise bei Ermittlungen zu einem Ihrer Geschäftspartner auf Sie gestoßen. Somit muss sie dem Ermittlungszwang folgen und auch gegen Sie ermitteln. Als Geschäftsleitung tragen Sie nicht nur für Ihr eigenes Verhalten die volle Verantwortung! Es gilt im deutschen Recht das Organisationsverschulden, d. h. die Generalverantwortung liegt bei der Geschäftsleitung, auch wenn diese z. Bsp. an einem konkreten Unfallhergang gar nicht unmittelbar beteiligt war. Bei Aufgabenverteilung in vertikaler Ebene wird die Verantwortung nicht weitergereicht, sondern vermehrt, d.h. der betreffende Mitarbeiter wird verantwortlich, während das Mitglied der Geschäftsleitung verantwortlich bleibt für die Auswahl, die Anweisung und die Überwachung des Mitarbeiters. Bei Aufgabenteilung auf horizontaler Ebene besteht zwar zunächst nur Verantwortung für das eigene Ressort, dies gilt jedoch nicht bei wiederholten Störfällen, der Häufung von Verbraucher- oder Kundenbeschwerden oder in Krisensituationen. D. h. die Ausführung von Aufgaben in anderen Geschäftsbereichen desselben Unternehmens kann durchaus die eigene Person ins Zentrum von Ermittlungen bringen. Der Paragrafendschungel wird immer dichter! Deutschland ist eines der Länder mit dem härtesten Strafgesetz gegen Unternehmen und Unternehmer. Gesetzliche Regelungen werden ständig erneuert und erhöhen dadurch die Gefahr einer Strafverfolgung. Es ist daher möglich, dass Handlungen in Unternehmen vorgenommen werden, die vermeintlich keinen Straftatbestand erfüllen, durch die man sich aber aufgrund aktuellster Gesetzesänderungen tatsächlich strafbar macht. Dabei sind Unachtsamkeit, „Betriebsalltag“ und das Nichtbefolgen von gesetzlichen Vorschriften häufig Auslöser für strafrechtlich relevante Ereignisse. Strafrechtliche Risiken im Unternehmen bestehen über den Vorwurf von Wirtschaftsstraftaten hinaus! In den verschiedenen Bereichen eines Unternehmens können sich Risiken verwirklichen: Betriebsstätte : Das Risiko von Arbeitsunfällen, weil z. B. die Arbeitskleidung nicht den Vorschriften entsprach oder die Sicherheitsvorschriften bei einer Tätigkeit nicht beachtet wurden. Produkt : Das Risiko, dass der Konsument durch die Benutzung des Produk